Mitglied im Verein Regionalpark Rosengarten e.V. werden
Insgesamt sind wir über 30 Mitglieder aus den verschiedensten Bereichen.
Mitglied des Vereins können folgende Personen, Betriebe bzw. Einrichtungen werden:
- Natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres
- Juristische Personen
- Sonstige Vereinigungen
Willkommen sind alle, die bei der Gestaltung des Regionalparks mitwirken wollen – private Personen, Familien, touristische Akteure wie Gästeführer, Unterkünfte, Campingplätze, Gastronomen, Museen, Fahrradverleihe und alle anderen Einrichtungen wie Stiftungen, Banken, Verkehrsunternehmen/ -zentren, Gewerbebetriebe.
Mitglieder des Vereins haben folgende Vorteile:
- Bei der Umsetzung von Projekten werden Mitglieder bevorzugt
- direkter Draht zum Regionalpark und somit Informationsvorteile
- Repräsentationen auf Messen und weiteren Veranstaltungen
- Einbindung in das Corporate Design, gemeinsame Vermarktung
- Darstellung auf der Website mit Text und Bild
Besondere Rechte und Pflichten haben folgende Mitglieder:
- die Gemeinden Rosengarten und Neu Wulmstorf,
- die Stadt Buchholz in der Nordheide,
- die Samtgemeinde Hollenstedt,
- der Landkreis Harburg und
- die Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirk Harburg.
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns unter Tel. 04181-9424590.
Die Beitragsordnung und den Aufnahmeantrag finden Sie hier: