Die Aufgaben des Vereins

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Der am 30. Mai 2008 gegründete gemeinnützige Verein „Regionalpark Rosengarten e.V.“ mit Sitz in Buchholz i.d. Nordheide ist Träger des Regionalparks Rosengarten. Seine Hauptaufgabe ist es, die Region abgestimmt und nachhaltig zu entwickeln und so die Erholungs-, Lebens- und Standortqualität zu verbessern.

Als Beitrag hierzu sollen

  • die gewachsene Kulturlandschaft erhalten und in Wert gesetzt,
  • das Naherholungsgebiet verbessert und dessen Vermarktung optimiert,
  • die regionalwirtschaftliche Entwicklung gefördert,
  • die Identifikation der Bevölkerung mit dem Raum gestärkt und
  • die interkommunale Kooperation verbessert werden.

Zu diesem Zweck unterhält der Regionalpark Rosengarten e.V. ein Regionalmanagement, arbeitet mit anderen relevanten Institutionen zusammen und akquiriert Projektfördermittel.

Laut § 2 seiner Satzung verfolgt der Regionalpark Rosengarten e.V. folgenden Zweck:

„(3) Der Regionalpark Rosengarten e.V. fördert die Lebens-, Erholungs- und Standortqualität des Regionalparks Rosengarten und damit auch der Metropolregion Hamburg insgesamt. Er engagiert sich für die abgestimmte, Gemeinde- und Ländergrenzen übergreifende, nachhaltige Entwicklung seines Gebiets.

(4) Zu den Zielen des Regionalpark Rosengarten e.V. zählt es insbesondere, die vielfältige Kulturlandschaft des Regionalparks zu erhalten, zu entwickeln und in Wert zu setzen, das Tourismus- und Erholungsangebot weiterzuentwickeln, den Regionalpark Rosengarten und seine Angebote bekannt zu machen, die regionale Identität und die Heimatverbundenheit der Bevölkerung zu fördern, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken.“

Der Regionalpark Rosengarten e.V. finanziert sich vor allem aus Beiträgen und Zuwendungen seiner Mitglieder. Ehrenamtliches Engagement sowie das persönliche Interesse der Akteure an der Entwicklung der Region des Regionalparks Rosengartens sind der Hauptantrieb für die verschiedenen Aktivitäten und Aktionen.

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Satzung des Regionalpark Rosengarten e.V. – Fassung 2021 –